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Rechtsanwälte Dr. Ronald Hofmann, Markus Huesmann und Jörg SodanGESELLSCHAFTSFORM
Sozietät (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Sozien Dr. Ronald Hofmann, Markus Huesmann und Jörg Sodan
GESETZLICHE BERUFSBEZEICHNUNG
jeweils Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland
MASSGEBLICHE BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der EG
Das Tragen der Berufsbezeichnung ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesetzlich geregelt. Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ unter www.brak.de
ZUSTÄNDIGE RECHTSANWALTSKAMMER
Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg. Nähere Informationen unter www.rak-nbg.de
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HAFTUNSGEBGRENZUNG
Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Die Rechtsanwälte haben die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover (Rechtsanwalt Dr. Hofmann und Rechtsanwalt Huesmann) und bei Allianz Versicherung AG, Königinstraße 28, 80802 München (Rechtsanwalt Sodan) der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthaftung je Schadensfall (EUR 250.000,–) nach § 51 Abs. 4 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) eingedeckt. Auf Verlangen wird dieser Versicherungsschutz nachgewiesen.
Die Haftung des Rechtsanwalts auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensabhängige Haftung wird auf EUR 250.000,00 pro Schadenfall beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt für Mandanten, die das Mandat als Unternehmer, d.h. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit der Maßgabe, dass auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts auf EUR 250.000,00 beschränkt ist, ausgenommen die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Der Rechtsanwalt ist bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten, das auch die Verpflichtung enthält, die dadurch anfallenden Mehrkosten zu übernehmen, eine Versicherung in von dem Mandanten gewünschter Höhe für den Einzelfall abzuschließen (Exzedentenversicherung)und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehenden Haftungsbegrenzungen aufzuheben. Der Rechtsanwalt kann keine Gewähr übernehmen, dass ihm in der vom Mandanten gewünschten Höhe kurzfristig Deckungsschutz gewährt wird.