Dr. Hofmann LL.M. – Fachanwalt f. Arbeitsrecht

Herr Dr. Hofmann konzentrierte seine Tätigkeit schon frühzeitig auf den Bereich des Arbeitsrechtes unter besondere Berücksichtigung von internationalen Bezügen und Problemstellungen. Bereits in den Jahren 2003 / 2004 promovierte er auf dem Gebiet des Arbeitsrechts an der Universität Regensburg bei Prof. Reinhardt Richardi zum Thema „Die Kontrolle von Arbeitsverträgen nach der Schuldrechtsreform“. Zuvor hatte er im Rahmen seiner Referendariatsausbildung in einer überregionalen Kanzlei in Namibia / Südwestafrika gearbeitet. In den Jahren 2004/2005 unterrichtete er an der Lomonossow-Universität in Moskau im Rahmen eine Programmes des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD). Seit dem Jahr 2009 ist er “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. In der Zeit von Dezember 2011 bis 2014 absolviert er berufsbegleitend einen auf das internationale Arbeitsrecht ausgerichteten Masterstudiengang (LL.M.) an der juristischen Fakultät der Universität von Kapstadt (UCT), welchen er mit überdurchschnittlichen Erfolg abschloss. Er ist sowohl in Deutschland (Regensburg) als auch in Südafrika (Kapstadt) tätig.

Herr Dr. Hofmann berät am Standort Regensburg insbesondere zu folgenden Themen:

Am Anfang eine Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses steht stets die Gestaltung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Damit werden die Grundlagen für die späteren vertraglichen Beziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien gelegt. Bereits in diesem Stadium lassen sich spätere mögliche Probleme vermeiden. Häufige Fragen in diesem Zusammenhang sind: Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Dienstverträgen? Welche Regelungen sind in Arbeitsverträgen zulässig und welche nicht? Macht es u.U. Sinn, unwirksame oder möglicherweise unwirksame Regelungen dennoch in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen?

Gerade im Rahmen dieser Themenkomplexe ist eine unverzügliche und  fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht unumgänglich, da die möglichen Konsequenzen einer solchen Beendigung sehr weitreichend und nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sein können. Insbesondere folgende Fragen können dabei von besonderer Relevanz sein: Innerhalb welcher Frist muss ich mich gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht wehren? Aus welchen Gründen kann mich mein Arbeitgeber überhaupt kündigen? Habe ich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe?  Welche besonderen sozialrechtlichen Folgen (z.B. Sperrzeit) kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages haben.

Auch hier ist eine praxisorientierte Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht schon in einem frühen Stadium sehr sinnvoll. Besonderes Augenmerk muss dabei auf den Umstand gelegt werden, dass das Arbeitsverhältnis ja noch fortbesteht. Es nützt keiner Seite etwas, wenn eine vernünftige weitere Zusammenarbeit nach einem u.U. langwierigen Prozess nicht mehr möglich ist. Folgende wichtige Fragen tauchen in diesem Zusammenhang oft auf: Muss ich sofort gegen eine Abmahnung vorgehen oder kann ich Einwände auch noch später geltend machen.  Innerhalb welcher Frist und auf welche Art und Weise muss ich offene Lohnzahlungen einfordern?

Oftmals sind die besonderen Auswirkung, welche mit der Sonderstellung solcher Arbeitnehmer einhergehen, weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer immer umfassend bekannt. Dabei kann  diese Sonderstellung in einer Vielzahl von Fragen des Arbeitsverhältnisses enorme Konsequenzen haben, welche oft nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verlässlich beurteilt werden können. Folgende Fragen treten beispielsweise regelmäßig auf: Welche besondere Rechte und Schutzmechanismen stehen dem Schwerbehinderten im Arbeitsverhältnis zur Seite? Welche Auswirkungen hat der besondere Mutterschutz im laufenden Arbeitsverhältnis bzw. bei dessen Beendigung? Was bedeutet die Gleichstellung mit Schwerbehinderten und unter wie kann man diese erreichen?

Durch die stetig voranschreitende Globalisierung gewinnt dieser Bereich des Arbeitsrechts mehr und mehr an Bedeutung? Gleichzeitig spielen in diesem Bereich eine Vielzahl von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten eine Rolle, welche in der „normale“ arbeitsrechtlichen Praxis nicht häufig auftreten. Gerade hier ist die Konsultation eines insoweit spezialisierten Rechtsanwalts bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht besonders wichtig.  Typische Fragen dabei sind: Was ist der Unterschied zwischen einer Entsendung, Abordnung oder Dienstreise? Zu welchen Konsequenzen im Sozialrecht kann ein beruflich bedingter Auslandsaufenthalt führen? Muss ich weiterhin in Deutschland steuern zahlen oder unterliege ich der Steuerpflicht im ausländischen Staat? Kann ich weiterhin deutsche Sozialleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld beanspruchen?

Im Bereich des Arbeitsrechts sollte man sich grundsätzlich nie darauf beschränken,  die arbeitsrechtlichen Auswirkungen und Konsequenzen eines bestimmten Verhaltens isoliert zu betrachten. Wesentlich wichtiger sind sehr oft die Auswirkungen, welche durch das geltende Steuerrecht oder Sozialrecht eintreten. Auch hier ist die Beratung durch einen praxiserfahrenen Rechtsanwalt nahezu unerlässlich. Besonders relevant sind dabei folgende Fragen: Welche Steuern und Sozialabgaben fallen im Falle einer Abfindung an? Droht mir bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages der Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitsamt und wie lässt sich diese vermeiden?

Wenn Sie eine Beratung oder Tätigkeit unserer Kanzlei in diesem Zusammenhang wünschen, kontaktieren Sie uns bitte persönlich in einem unserer Büros, telefonisch oder über das Internet.

 

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