Jobcenter Kelheim – Glaube nur einer Statistik, die Du selbst „manipuliert“ hast!

Die Bundesagentur für Arbeit hat kürzlich eine Statistik mit Zahlen über Widerspruchs- und Klageverfahren gegen SGB II Bescheide veröffentlicht. Die Zahlen, insbesondere dass oftmals die Hälfte aller Widersprüche zumindest teilweise erfolgreich waren, sind schon erschreckend, insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass die meisten Bescheide für den durchschnittlichen Bürger ohnehin nicht nachvollziehbar sind und somit gegen einen Großteil der falschen Bescheide überhaupt nichts unternommen werden dürfte.

Eine „löbliche“ Ausnahme ist da offenbar das Jobcenter Kelheim, welches jetzt in Abensberg seinen Sitz hat. Dort haben nur 5,6 (!) Prozent der Widersprüche zumindest teilweise Erfolg gehabt. Bedeutet dies, dass die Bescheide des Jobcenters Kelheim überdurchschnittlich häufig korrekt sind? Wohl eher nicht, zumindest ist dies unser Eindruck hier.  Zum einen wurde offenbar nur ein Monat (also ein recht kurzer Zeitraum) betrachtet, zum anderen ist die Obsiegensquote im sozialgerichtlichen Verfahren dann wieder sehr hoch. Man sollte auch hier jeden Bescheid genau anschauen und im Zweifel überprüfen lassen.

Hier der Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Statistik-zu-Widerspruechen-und-Klagen-im-SGB-II.pdf

Posted in: Ausländerrecht, Internationales Recht

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