Jobcenter Regensburg Stadt: Antwort auf meinen offenen Brief an die Geschäftsleitung

Folgenden offenen Brief an die Geschäftsführerin hatte ich geschrieben:

Sehr geehrte Frau Ehrl,

vor kurzem las ich auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, dass das Jobcenter Regensburg Stadt als Jobcenter der Woche ausgewählt wurde, insbesondere weil bei Ihnen so innovative Konzepte angewandt werden.

Dies möchte ich zum Anlass nehmen, um mich direkt mit einem konkreten Fall an Sie zu wenden, in welchem von diesen Konzepten offenbar kein Gebrauch gemacht wird.

Unser Mandant ist Aussiedler und war in seiner früheren Heimat Kraftfahrer. In Deutschland verfügt er über keine abgeschlossene Berufsausbildung, da keine Anerkennung der ausländischen Ausbildung  erfolgte. Aus diesem Grunde beantragte er bereits 2011 die Übernahme der Kosten für den Erwerb eines LKW-Führerscheines. Es wurde eine Bestätigung eines Regensburger Unternehmens beigebracht, wonach dieser umgehend nach Erwerb des Führerscheins eine feste Arbeitsstelle erhalten würde und dadurch die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft entfiele. Dieser Antrag wurde mit eher fragwürdigen Argumenten abgelehnt. Ein Widerspruchsverfahren wurde durchgeführt. Momentan ist insoweit eine Klage beim Sozialgericht anhängig. Wann über diese verhandelt wird, ist bisher noch nicht absehbar.

Im Rahmen dieses Verfahrens unterbreitete ich mit Schreiben vom 19.02.2012 folgendes Angebot: Für den Fall, dass unserem Mandanten der Führerschein finanziert würde, wäre die bereits jetzt damit einverstanden, dass man die entsprechenden Kosten in Höhe von 30 Prozent gegen seinen Leistungsanspruch aufrechnet, sollte er die Prüfung nicht bestehen oder sollte die Bedarfsgemeinschaft auch nachher noch im Leistungsbezug stehen. Im Rahmen dieses Vorschlages, welchen ich als Anlage nochmals beigefügt habe, hatte ich ausführlich aufgeschlüsselt, dass damit für das Jobcenter keinerlei Risiko besteht. Spätestens nach Ablauf von einem Jahr, was nun der Fall ist, wäre das Aufgreifen dieses Vorschlages für Sie in sämtlichen denkbaren Konstellationen wirtschaftlich sinnvoll gewesen. Als Antwort bekam ich erst auf eine nochmalige ausdrückliche Nachfrage nur die pauschale Mitteilung, dass man Ihrerseits an der bisherige Auffassung festhalte.

Abgesehen von den aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen, hätte man unserem Mandanten und seiner Familie damit auch eine Chance eingeräumt, ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst zu bestreiten. Ihnen dürften sicherlich noch die Auswirkungen der letzten wirtschaftlichen Krise in Deutschland bekannt sein, als die „Zeitarbeiter“, die als erste entlassen wurden, reihenweise direkt zum Jobcenter mussten, galt dies gerade für Kraftfahrer nicht. Einen Migranten, ohne einen in der Bundesrepublik anerkannten Ausbildungsabschluss in die Zeitarbeit oder ungelernte Jobs „zu drücken“, scheint sehr kurzfristig gedacht.

Für eine nochmalige Überprüfung des Falles wären wir Ihnen dankbar!

Folgende Antwort bekam ich:

Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann,

mit Schreiben vom 19.02.2013 haben Sie um nochmalige Überprüfung einer Kostenübernahme für den LKW-Führerschein für den Herrn …… gebeten.

Leider muss ich Ihnen in o.g. Angelegenheit mitteilen, dass das Jobcenter Stadt Regensburg derzeit keine Möglichkeit sieht seine getroffene Entscheidung abzuändern.

Bereits im Rahmen der Antragstellung am 07.04.2011 wurden die Möglichkeiten einer Förderung der beruflichen Weiterleitung von der zuständigen Arbeitsvermittlung umfassend geprüft. Im Widerspruchsverfahren W 429/11 ist die Entscheidung nochmals vollumfänglich unter Berücksichtigung sämtlicher entscheidungsrelevanter  Gesichtspunkte überprüft worden, insoweit verweise ich auf die ausführliche Begründung im Widerspruchsbescheid.

Auch im Hinblick auf die anhängige Klage vor dem Sozialgericht Regensburg, sehe ich derzeit keine Notwendigkeit, von der getroffenen Entscheidung abzuweichen.

Betrachtet man die Grundprinzipien des SGB II, nämlich das „Fordern und Fördern“ und die Wiedereingliederung von Hilfeempfängern in den normalen Arbeitsmarkt, kann man diese Antwort nur als ignorant und nicht vermittelbar bezeichnen. Nimmt man darüber hinaus noch zur Kenntnis, dass aufgrund des von uns unterbreiteten Vorschlages für das Jobcenter keinerlei finanzielles Risiko bestanden hätte, wird auch die maßlose Verschwendung öffentlicher Gelder offensichtlich.

Posted in: Sozialrecht

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