In den Jahren 2003/2004 hat Dr. Hofmann an der Universität Regensburg bei Prof. Reinhardt Richardi zum Thema „Die Kontrolle von Arbeitsverträgen nach der Schuldrechtsreform“ promoviert. Zuvor hatte er im Rahmen seiner Referendariatsausbildung in einer überregionalen Kanzlei in Namibia / Südwestafrika gearbeitet. In den Jahren 2004/2005 unterrichtete er an der Lomonossow-Universität in Moskau. Seit dem Jahr 2009 ist er “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. In der Zeit von Dezember 2011 bis 2014 absolviert er berufsbegleitend einen Masterstudiengang (LL.M) an der juristischen Fakultät der Universität von Kapstadt (UCT), welchen er mit überdurchschnittlichen Erfolg abschloss. Er ist ehrenamtlich für verschiedene NGO’s im südlichen Afrika tätig und kennt die Gegebenheit vor Ort sehr gut.
Der Großteil unserer Tätigkeit hier in Kapstadt liegt ganz klar im Bereich Beratung und konzentriert sich im Wesentlichen auf drei Schwerpunkte.
Zum einen bieten wir unsere Unterstützung für Privatpersonen oder Firmen an, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Aktivitäten nach Südafrika zu verlegen oder dies auch schon getan haben. Wir können bei der Entwicklung eines Grundkonzeptes, bei der Herausarbeitung der Chancen und Risiken und der klaren Darstellung der wesentlichen Unterschiede in den beiden Regionen wertvolle Vorarbeit leisten. Sicherlich kennt Jeder, der sich schon einmal näher mit der Situation in Afrika befasst hat, das geflügelte Wort „Das ist Afrika!“. Damit wird auf einfache Art und Weise beschrieben, dass die Uhren in Afrika einfach anders „ticken“ als in Europa und dass man in Afrika immer mit dem für europäische Verhältnisse völlig Unerwarteten rechnen muss. Unsere Stärke liegt ganz einfach darin, dass wir beide Regionen aus eigenen und aktuellen Erfahrungen sehr genau kennen und somit genau wissen, wo entscheidende Unterschiede bestehen. Böse Überraschungen können damit oft vermieden werden.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hier in Kapstadt liegt aber auch in der Beratung von deutschen Staatsangehörigen, die sich aus den verschiedensten Gründen bereits für einen längerfristigen oder dauerhaften Aufenthalt in Südafrika entschieden haben, ohne bisher aber an die erheblichen Auswirkungen auf die steuer-, krankenversicherungs- oder rentenversicherungsrechtliche Situation in Deutschland gedacht zu haben. Hier werden immer wieder entscheidende Fehler mit schwerwiegenden Konsequenzen gemacht, die sich im Nachhinein nicht oder nur sehr schwer korrigieren lassen. So gibt es beispielsweise eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man trotz einer vorübergehenden oder dauerhaften Übersiedlung nach Südafrika den Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem sicherstellen kann. Auf der anderen Seite kann schon eine vorübergehende „Abmeldung“ aus Deutschland bestimmte Leistungskomponenten des deutschen Sozialversicherungssystems dauerhaft ausschließen. Auch ganz spezifische steuerrechtliche Probleme treten immer wieder auf. So führt allein die Übersiedlung nicht zwangsläufig zu einem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Darüber hinaus kann das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland sogar erhebliche negative Konsequenzen haben, wenn man dort immer noch über Einkommen (Renten, Mieteinnahmen) verfügt.
Schlussendlich können wir allen in Südafrika lebenden Personen – egal ob Südafrikaner oder Deutsche – eine Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichzeitig möglicher Vor-Ort-Beratung hier in Südafrika anbieten.
Denmark Villa
16 Glengariff Rd
8005 Cape Town
Tel: +27 (0)21 / 300 39 – 77
Fax: +27 (0)21 / 300 39 – 78
South Africa