Im Arbeitsrecht stellt sich immer wieder die Frage nach der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer bzw. ob eine Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. So ist beispielsweise problematisch, ob man älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub zu gewähren kann als jüngeren Beschäftigten oder ob dies eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt.
In der Vergangenheit hatte das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem 40jährigen Kollegen mehr Urlaubstage als jüngeren Kollegen gewährt wurden, eine gerechtfertigte Diskriminierung verneint. In einem aktuellen Fall (BAG, Urteil vom 21.10.2014, 9 AZR 956/12) hielt das Bundesarbeitsgericht dagegen eine Abstufung des Urlaubsanspruches nach verschiedenen Altersgruppen für zulässig. Im konkreten Fall wurde Arbeitnehmern über 58 Jahren mehr Urlaub gewährt. Das Bundesarbeitsgericht begründete hier seine Entscheidung damit, dass eine Diskriminierung aufgrund des Alters gerechtfertigt sein kann, wenn sie altersbedingt wirklich schutzbedürftig sind. Bei Über-58jährigen kann dies der Fall sein, bei (nur) Über-40jährigen wohl (noch) nicht.
Letztlich hat das Bundesarbeitsgericht hier aber keine feste Grenze gesetzt und vielmehr nur zwei konkrete Einzelfälle betrachtet. Genaue Prognosen in diesem Bereich sind daher schwierig. Es ist daher wichtig, dass man sich die besondere Problematik bei einer Bevorzugung / Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund deren Alters stets vor Augen hält und die möglicherweise weitreichenden Konsequenzen bedenkt.
Dr. Ronald Hofmann, LL.M. (UCT), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Regensburg