Die landläufige Meinung sieht in Praktikanten oft billige oder gar kostenlose Arbeitskräfte. Dies kann sein, muss es aber nicht. Oftmals bedeuten Praktikanten für den Betriebsablauf eine nicht unerhebliche Mehrbelastung. Der Praktikant will und soll ja etwas lernen und bindet dann hochqualifizierte (und hochbezahlte) Mitarbeiter. Gerade in solchen Fällen ist es natürlich gerechtfertigt, einem Praktikanten keine oder nur eine geringe Entlohnung oder Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Das Problem für den Arbeitgeber besteht vor allem darin, die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Unerlaubten zu beachten. Andernfalls kann es wie in einem vom Arbeitsgericht Bochum (Aktenzeichen 2 Ca 1482/13) kürzlich entschiedenen Fall zu erheblichen Lohnnachzahlungen kommen. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Frau ein mehr als achtmonatiges unbezahltes Praktikum in einem Einzelhandelsunternehmen absolviert und dabei mehr und mehr wie ein normaler Mitarbeiter gearbeitet. In diesem (sicherlich) extremen Fall verurteilte das Arbeitsgericht den „Praktikumsbetrieb“ zu einer Lohnzahlung in Höhe von mehr als 17.000,00 EUR.
Diese angesprochene Grenze festzulegen, ist nicht ganz einfach. Insoweit gibt es keine allgemein verbindlichen Regelungen oder Urteile. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Je länger ein solches Praktikum dauert und je besser sich der Praktikant eingearbeitet hat, umso eher wird es wohl problematisch. Sicherlich spielt auch die Art des Praktikums eine entscheidende Rolle. Handelt es sich um leicht anzulernende Tätigkeiten wird man wohl eher kritisch sein müssen, als wenn es um das Sammeln komplexer Erfahrungen oder Fertigkeiten geht.
Jedenfalls sollte die konkrete Gestaltung derartiger Praktikumsverhältnisse genau überlegt sein.
Ein weiteres Problem kann auch dadurch entstehen, wenn der Praktikant aufgrund der fehlenden oder geringen Bezahlung auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist. Selbst wenn der Praktikant auch nachträglich keine Lohnansprüche geltend macht, so kann dies möglicherweise durch das Jobcenter erfolgen. Ein solcher Fall wurde aktuell vom Arbeitsgericht Cottbus entschieden und ist hier kurz dargestellt.
Dr. Ronald Hofmann
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