Gerade im ländlichen Bereich kommt es sehr häufig vor, dass der Transport der Schulkinder durch Busunternehmer durchgeführt wird, die insoweit kleine Minibusse einsetzen. Der entsprechende Fahrer startet dann früh, sammelt die Kinder ein, bringt sie zur Schule, hat dann entsprechende „Freizeit“ und holt die Kinder dann wieder ab und bringt sie nach Hause. Die Fahrer werden dabei in vielen Fällen schlecht bezahlt; oftmals wird nur die reine Fahrzeit vergütet.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 18.12.2015, 5 AZR 814/14) hatte jetzt über einen besonders krassen Fall zu entscheiden, wo der Arbeitnehmer pro Tour 7,50 EUR, pro Tag also insgesamt 15,00 EUR Vergütung erhielt, insgesamt aber 4,42 Stunden täglich tätig war. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich dazu Stellung genommen, welche Zeiten in einem solchen Beschäftigungsverhältnis als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu behandeln sind und insoweit ausgeführt:
„Hierzu hat es als vertragliche Vereinbarung der Parteien festgestellt, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit als Busbegleiterin jeweils an ihrer Wohnung mit dem Bus abgeholt bzw. dorthin zurückgebracht werde. Diese Vereinbarung schloss den Umfang der zu vergütenden Arbeitszeit mit ein.
Die Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan beraten und vertreten Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt dabei in der Bearbeitung von Fällen mit internationalem Bezug, z.B. mit Berührungspunkten zu Russland oder Südafrika. Die Kommunikation mit den Anwälten kann in Deutsch, Russisch und Englisch erfolgen. Daneben kommen die Rechtsanwälte auch ihrer sozialen Verantwortung nach, insbesondere durch die Übernahme von sozialrechtlichen Mandaten im Grundsicherungsrecht, die Tätigkeit als Verfahrensbeistand in familienrechtlichen Verfahren oder die Vertretung von Personen als Pflichtverteidiger im Strafverfahren.
Dr. Ronald Hofmann, LL.M. (UCT), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Regensburg – Nürnberg – Schmidmühlen