In letzter Zeit zeigt sich immer häufiger, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz einer Vervielfachung seiner Mitarbeiterzahlen kaum in der Lage ist, eingehende Asylanträge von Flüchtlingen zeitnah und in einer angemessenen Weise zu bearbeiten.
Die Begründung, welche wir nunmehr aber in einen entsprechenden Bescheid lesen konnten, ist in (negativer Hinsicht) einfach nicht mehr zu übertreffen. Zur Begründung seiner Ablehnungsentscheidung verwendete das Bundesamt offenbar Textbausteine, welche bei Erstellung des Bescheides wohl nicht einmal mehr durchgelesen wurden. Nur so kann es sein, dass als Referenz auf zwei Einschätzungen von verschiedenen Außenministerien verwiesen wird, die sich quasi in allen Punkten vollumfänglich widersprechen. Das Bundesamt führt insoweit aus (die inhaltlich gegenteilige Einschätzung des österreichischen auswärtigen Amtes ist fett hervorgehoben):
„Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes ist die medizinische Versorgung grundsätzlich kostenlos und flächendeckend. Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, in denen überlebenswichtige Maßnahmen durchgeführt und chronische, auch innere und psychische Krankheiten behandelt werden können, existieren sowohl in der Hauptstadt Kiew als auch in vielen Gebietszentren des Landes. Landesweit gibt es ausgebildetes und sachkundiges medizinisches Personal. Dennoch ist gelegentlich der Beginn einer Behandlung korruptionsbedingt davon abhängig, dass der Patient einen Betrag im Voraus bezahlt oder Medikamente und Pflegemittel auf eigene Rechnung beschafft (vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht Ukraine vom 07.02.2017, Stand: Januar 2017, Gz.: 508-516.80/3 UKR). Eine gesetzliche Krankenversicherung besteht nicht. Laut Angaben der österreichischen Botschaft Kiew müssen Patienten trotz des in der ukrainischen Verfassung garantierten freien Zugangs aller Bürger zur Gesundheitsfürsorge in der Praxis in Krankenhäusern die meisten Leistungen wie Behandlungen, Medikamente, selbst das Essen und oft auch das Krankenbett selbst bezahlen. Patienten, die diese Kosten nicht aufbringen können. werden in der Regel schlecht oder gar nicht behandelt (vgl, BFA Staatendokumentation: Länderinformationsblatt zur Ukraine vom 28.07.2017, ‚ httpzl/www.ecoi.net/file_upload/17291501250200_ukra-Iib—2017-07—26—ke.doc, Abruf am 15.08.2017). Neben dem öffentlichen Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren auch private Krankenhäuser beziehungsweise erwerbswirtschaftlich geführte Abteilungen staatlicher Krankenhäuser gegründet worden. Die Dienstleistungen der privaten Krankenhäuser sind jedoch für den größten Teil der ukrainischen Bevölkerung nicht bezahlbar. Fast alle gebräuchlichen Medikamente werden im Land selbst hergestellt. Die Apotheken halten teilweise auch importierte Arzneien vor (vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht Ukraine vom 07.02.2017, Stand: Januar 2017, Gz.: 508-51680/3 UKR). Nach Erkenntnissen der österreichischen Botschaft Kiew sollte von Gesetzes wegen die Bereitstellung der jeweils nötigen Medikation – mit der Ausnahme spezieller Verschreibungen im ambulanten Bereich — durch Budgetmittel gewährleistet sein. Tatsächlich sind laut offiziellen Angaben aber in 97 Prozent der Fälle die Medikamente von den Patienten selbst zu bezahlen. Dies trifft vor allem auf Verschreibungen nach stationärer Aufnahme in Krankenhäusern zu. Ferner sollten sozial Benachteiligte und Patienten mit schweren Erkrankungen (z.B. Tbc, Krebs) von jeglichen Medikamentenkosten, auch im ambulanten Bereich, befreit sein. Auch dieser gesetzlichen Vorgabe wird aufgrund der chronischen Unterflnanzierung des Gesundheitsetats und der grassierenden Korruption in der Praxis nur selten Rechnung getragen (vgl. BFA Staatendokumentation a.a.O.).
Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass für die vorgetragene Erkrankung in der Ukraine eine erforderliche medizinische Behandlung nicht gewährleistet wäre oder aus finanziellen Gründen scheitern könnte.“
Dies zeigt relativ deutlich, dass eine sachgerechte Bearbeitung der Anträge aktuell kaum mehr gewährleistet ist.
Die Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan beraten und vertreten Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt dabei in der Bearbeitung von Fällen mit internationalem Bezug, z.B. mit Berührungspunkten zu Russland oder Südafrika. Die Kommunikation mit den Anwälten kann in Deutsch, Russisch und Englisch erfolgen. Daneben kommen die Rechtsanwälte auch ihrer sozialen Verantwortung nach, insbesondere durch die Übernahme von sozialrechtlichen Mandaten im Grundsicherungsrecht, die Tätigkeit als Verfahrensbeistand in familienrechtlichen Verfahren oder die Vertretung von Personen als Pflichtverteidiger im Strafverfahren.
Dr. Ronald Hofmann, LL.M. (UCT), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Regensburg – Nürnberg – Schmidmühlen