Während es die meisten Jobcenter mit dem Schutz des Sozialgeheimnisses oft etwas lax sehen, scheint das Jobcenter Kelheim diesbezüglich eine Ausnahme darzustellen.
In der Vergangenheit hatten wir da schon einmal die Mitteilung bekommen, man könne den Bescheid nicht vorab per Fax schicken, weil dies mit dem Schutz des Sozialgeheimnisses nicht vereinbar sei. Mittlerweile sieht man das offenbar wieder etwas anders und sendet vertrauliche Informationen auch per Telefax.
Dafür besteht man jetzt aber auf einer Vollmacht für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft und verlangt auch für jedes Widerspruchsverfahren einen gesonderten neuen Nachweis. Etwas widersprüchlich erscheint nur, dass bereits im Vorfeld die Übersendung eine Akte erfolgte, die sämtliche Widerspruchsverfahren und auch sämtliche Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betraf.
Grundsätzlich ist es aber natürlich durchaus anerkennenswert, wenn ein entsprechendes Problembewusstsein bei den Jobcentern entsteht. Das Jobcenter Regensburg Stadt kommuniziert dagegen beispielsweise regelmäßig sensible, dem Sozialgeheimnis unterliegenden Daten von Hilfeempfängern mit dem der städtischen Wohnungsbaugesellschaft «Stadtbau GmbH» oder dem Finanzamt Regensburg und sieht sich selbst nach mehrfachen Hinweis nicht genötigt, diese Praxis zu ändern.
Dr. Ronald Hofmann, LL.M (UCT), Regensburg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
www.kanzlei-hhs.de
Obwohl die Rechtslage in dieser Frage eigentlich ziemlich klar ist, lehnt die Stadt Regensburg Anträge…
In der täglichen Praxis wird man immer wieder mit Rechtsfragen konfrontiert, welche sich auch nach…
In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Zeiten der Rufbereitschaft als…
Das Sozialgericht Heilbronn hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass bei einem länger als 4…
Ab 01.04.2018 tritt eine turnusmäßige Erhöhung der tariflichen Entgelte in der Zeitarbeit ein. Ab diesem…
К сожалению, эта запись доступна только в English и Deutsch доступных