Während es die meisten Jobcenter mit dem Schutz des Sozialgeheimnisses oft etwas lax sehen, scheint das Jobcenter Kelheim diesbezüglich eine Ausnahme darzustellen.
In der Vergangenheit hatten wir da schon einmal die Mitteilung bekommen, man könne den Bescheid nicht vorab per Fax schicken, weil dies mit dem Schutz des Sozialgeheimnisses nicht vereinbar sei. Mittlerweile sieht man das offenbar wieder etwas anders und sendet vertrauliche Informationen auch per Telefax.
Dafür besteht man jetzt aber auf einer Vollmacht für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft und verlangt auch für jedes Widerspruchsverfahren einen gesonderten neuen Nachweis. Etwas widersprüchlich erscheint nur, dass bereits im Vorfeld die Übersendung eine Akte erfolgte, die sämtliche Widerspruchsverfahren und auch sämtliche Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betraf.
Grundsätzlich ist es aber natürlich durchaus anerkennenswert, wenn ein entsprechendes Problembewusstsein bei den Jobcentern entsteht. Das Jobcenter Regensburg Stadt kommuniziert dagegen beispielsweise regelmäßig sensible, dem Sozialgeheimnis unterliegenden Daten von Hilfeempfängern mit dem der städtischen Wohnungsbaugesellschaft „Stadtbau GmbH“ oder dem Finanzamt Regensburg und sieht sich selbst nach mehrfachen Hinweis nicht genötigt, diese Praxis zu ändern.
Dr. Ronald Hofmann, LL.M (UCT), Regensburg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
www.kanzlei-hhs.de
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