Während allgemein bekannt ist, dass man seine Fahrerlaubnis verlieren kann, wenn man betrunken am Straßenverkehr teilnimmt, ist vielen Menschen nicht bewusst, dass dies auch auf einem anderem Weg passieren kann. Auch das Landratsamt kann bei der Feststellung hoher Alkoholisierungen und ohne dass ein Fahrzeug im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss geführt wurde, Auflagen wie etwa die Beibringung einer MPU anordnen oder gleich die Fahrerlaubnis einziehen.
Dies mag auf den ersten Blick nicht einleuchten, macht aber insoweit Sinn als Mediziner beim Erreichen gewissen Alkoholkonzentrationen vom Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit ausgehen, bei dem die Fahrgeeignetheit zumindest fraglich oder sogar ausgeschlossen sein kann. Grundsätzlich muss sich also jeder im Klaren darüber sein, dass auch eine hohe Alkoholisierung außerhalb des Straßenverkehrs letztlich zu einem Fahrerlaubnisverlust führen kann.
Das bedeutet nun nicht, dass man aus diesem Grund überhaupt nicht mehr (ausnahmsweise) über „die Strenge schlagen“ dürfte. Letztlich erfährt ja das Landratsamt davon normalerweise nichts. Man sollte aber immer darauf bedacht sein, in solchen Situationen auf keinen Fall mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Die weitaus meisten Fälle des Führerscheinentzuges durch das Landratsamt basieren auf Routinemitteilungen der Polizei. Wird man beispielsweise auf der Dult in eine Schlägerei verwickelt oder erleidet im betrunkenen Zustand einen Unfall, kann es schnell passieren, dass eine Ermittlung der Alkoholisierung veranlasst wird und die Polizei dieses Ergebnis dann dem Landratsamt Regensburg mitteilt. Oft folgt dann die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens (MPU) oder es erfolgt gleich der Fahrerlaubnisentzug. Besonders aufpassen müssen natürlich Personen, die in der Vergangenheit schon einmal Probleme mit Alkohol im Straßenverkehr hatten. Hat beispielsweise ein MPU-Gutachten einmal festgestellt, dass man nach einem Führerscheinentzug wieder „trocken“ ist, wird das Gutachten durch eine hohe Alkoholisierung möglicherweise widerlegt, auch wenn überhaupt kein Zusammenhang zum Straßenverkehr gegeben war.
Insgesamt kann man daher nur raten, dass man gerade in Situationen, in welchen man (zu) viel getrunken hat, jegliche Probleme (besonders mit der Polizei) von vornherein zu vermeiden versucht.
Dr. Ronald Hofmann
Obwohl die Rechtslage in dieser Frage eigentlich ziemlich klar ist, lehnt die Stadt Regensburg Anträge…
In der täglichen Praxis wird man immer wieder mit Rechtsfragen konfrontiert, welche sich auch nach…
In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Zeiten der Rufbereitschaft als…
Das Sozialgericht Heilbronn hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass bei einem länger als 4…
Ab 01.04.2018 tritt eine turnusmäßige Erhöhung der tariflichen Entgelte in der Zeitarbeit ein. Ab diesem…
In der Praxis taucht in letzter Zeit vermehrt das Problem auf, dass Jobcenter den Bezug…