Jobcenter Kelheim: Die löbliche Ausnahme in Sachen „Beachtung des Sozialgeheimisses“!

Nachdem ich kürzlich hier (http://www.kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-wann-liegt-eine-verletzung-des-sozialgeheimnisses-vor/) darüber berichtet habe, dass viele Jobcenter das Sozialgeheimnis nicht so genau nehmen, hat sich nun gezeigt, dass dies beim Jobcenter Kelheim anders ist.

Als ich das Jobcenter Kelheim nach dem Scheitern eines Vergleiches beim Sozialgericht aufgefordert hatte, über die seit langer Zeit anhängigen parallelen Widerspruchsverfahren innerhalb einer Woche zu entscheiden, bekam ich die Antwort, dass dies praktisch nicht möglich wäre. Man könne den Widerspruchsbescheid aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorab per Fax an uns übermitteln!

Nachdem das Jobcenter Kelheim bereits vor kurzem eine unglaublich niedrige Erfolgsquote von Widersprüchen gegen deren Bescheide an die Statistiker der BfA gemeldet hatte, ist dies jetzt der nächste erwähnenswerte Punkt hinsichtlich der „hervorragenden“ Arbeit des Jobcenters Kelheim.

Dr. Ronald Hofmann

www.kanzlei-hhs.de

Posted in: Sozialrecht

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