Eher zufällig ist mir bei der Überprüfung eines Bescheides des Jobcenters Regensburg Folgendes aufgefallen.
Grundsätzlich ist es nach neuer Gesetzeslage nunmehr ja möglich, dass das Jobcenter Forderungen aus Darlehen (z.B. eine Mietkaution) gegen laufende Leistungen aufrechnet. Dies geht zumindest dann, wenn das Jobcenter das ihm insoweit zustehend Verwaltungsermessen ordnungsgemäß ausübt, was aber regelmäßig überhaupt nicht geschieht.
In dem betroffenen Bescheid wird nunmehr aber begonnen, eine im Jahr 2007 (!) gewährte Kaution ab November 2013 aufzurechnen.
Dies erscheint sehr bedenklich, noch dazu wo die quasi nur beilläufig in einem neuen Bewilligungsbescheid erwähnt wird. Darüber hinaus führend diese Aufrechnung oft zu einen Chaos dahingehend, dass die Zahlungen und Einbehalte für den Betroffenen kaum mehr nachvollziehbar sind. Insoweit erfolgt regelmäßig keine Angabe, wie lange aufgerechnet wird oder welcher Betrag dadurch schon vereinnahmt wurde.
Betroffene sollten entsprechende Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat auf alle Fälle überprüfen lassen.
Dr. Ronald Hofmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Regensburg – www.kanzlei-hhs.de
Obwohl die Rechtslage in dieser Frage eigentlich ziemlich klar ist, lehnt die Stadt Regensburg Anträge…
In der täglichen Praxis wird man immer wieder mit Rechtsfragen konfrontiert, welche sich auch nach…
In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Zeiten der Rufbereitschaft als…
Das Sozialgericht Heilbronn hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass bei einem länger als 4…
Ab 01.04.2018 tritt eine turnusmäßige Erhöhung der tariflichen Entgelte in der Zeitarbeit ein. Ab diesem…
In der Praxis taucht in letzter Zeit vermehrt das Problem auf, dass Jobcenter den Bezug…