Mittlerweile häufen sich die Probleme bei den Kosten der Unterkunft. Der Hintergrund liegt relativ klar auf der Hand. Die Kosten der Unterkunft kommen beim Jobcenter (einer Arbeitsgemeinschaft aus Kommune und Agentur für Arbeit) direkt aus dem Budget der Kommune (Stadt / Landkreis). Folgende Punkte sind dabei besonders problematisch:
1.
Das Jobcenter Regensburg / Stadt hat grundsätzlich den Vorteil, dass es bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen kann (dies wurde durch das Bundessozialgericht „vorerst“ gebilligt). Das Jobcenter des Landkreises Regensburg kann dies nicht und müsste daher grundsätzlich ein eigenes schlüssiges Konzept entwickeln. Die seitens des Bundessozialgerichts daran gestellten Anforderungen sind jedoch kaum zu erreichen. Dennoch ist gerade in Regensburg der Rückgriff auf den qualifizierten Mietspiegel mehr als problematisch. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe. Zum einen werden zur Ermittlung der entsprechenden Zahlen auch Bestandsmietverträge aus vergangenen Jahren herangezogen. Bei der Anmietung einer Wohnung eines Hilfeempfängers müsste aber grundsätzlich nur auf den aktuellen Zeitpunkt abgestellt werden. Zum anderen hat auch der Rückgriff auf den qualifizierten Mietspiegel das generelle Problem jeder statistischen Ermittlung: Die immanente Zeitverzögerung! Die Zahlen die bestenfalls aus dem Vorjahr stammen, sind gerade bei den exorbitanten Mietpreissteigerungen in Regensburg aktuell kaum mehr realistisch. Selbst die Stadtbau Regensburg GmbH – als angeblich sozialer Wohnungsbauträger – kommt nach hiesiger Erfahrung kaum mehr damit nach, Mieterhöhungen (Marktanpassung) umzusetzen.
2.
Das Problem der „Zeitverzögerung“ stellt sich auch beim durch das Bundessozialgericht entwickelten subsidiären Rückgriff auf die Werte der Wohngeldtabelle, welche dann um zehn Prozent (Sicherheitszuschlag) zu erhöhen sind. Wenn die Mieten beispielsweise in Regensburg in den letzten Jahren um 30 Prozent gestiegen sind, nutzt dieser icherheitszuschlag wenig.
3.
Bei den Heiz- und Warmwasserkosten ignoriert das Jobcenter Regensburg / Stadt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach wie vor beharrlich. Es wird ein Betriebskostenspiegel des Mieterbundes (also mit allen Luxus- und Energiesparwohnungen ermittelter Durchschnittswert) herangezogen, der im Falle einer „billigen“ (angemessenen) Altbauwohnung nicht einmal ansatzweise realistisch ist. Darüber hinaus besteht auch hier das „Zeitverzögerungsproblem“ bei steigenden Energiekosten.
Sollte also das Jobcenter Kosten der Unterkunft und Heizung zumindest teilweise ablehnen, besteht fast immer die Chance zumindest eine Verbesserung (die auf das Jahr gesehen mehrere Hundert Euro betragen kann) zu erreichen. In solchen Fällen, sollte man sich stets sachkundigen Rat einholen. Angesichts der fiskalischen Herkunft dieser Leistung ist bei der Beurteilung der Jobcenter auch nicht so schnell eine Änderung zu erwarten. Das mögliche Einsparpotenzial für die Kommunen, in Fällen wo sich Betroffene nicht wehren, ist einfach zu groß!