In einem Widerspruchsverfahren haben wir einen Änderungsbescheid erhalten, welcher mit folgendem Satz eingeleitet wird:
„Der bisher in diesem Zusammenhang ergangene Bescheid wird insoweit aufgehoben.“
Weitere Erklärungen enthält der Bescheid nicht. Insbesonder wird nicht erläutert, was mit „insoweit“ gemeint ist. Unter Zuhilfenahme des Abhilfebescheides, des alten Bescheides und der Berechnungsbögen konnte hier jedoch dann mit einigem Aufwand nachvollzogen werden, dass der neue Bescheid zutreffend ist.