Die Frage lässt sich in bestimmten Fällen ganz klar mit „nein“ beantworten!
Wir haben diese Woche eine Abweisung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichtes Regensburg durch das Landessozialgericht in München erhalten.
In dem Fall des Jobcenters Regensburg ging es um eine vollständige Sanktion (inklusive Sachleistungen). Diese wurde damit begründet, dass sich der Mandant, der innerhalb der Probezeit von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, pflichtwidrig verhalten hätte.
In diesem Fall kann man wohl kaum mehr von einem „fairen“ Verfahren in Fragen der absoluten Existenzsicherung sprechen. Wie soll man sich gegen solche Anschuldigungen verteidigen, wenn einem nicht einmal bekannt ist oder in den Entscheidungen mitgeteilt wird, von wem und unter welchen Umständen solche Anschildigungen erhoben wurden?
Übrigens wurde der Mandant nach Erhebung der Kündigungsschutzklage vom Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt. Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt. All dies interessiert das Bayerische Landessozialgericht nicht. Stattdessen stützt man sich auf sehr fragwürdige und unter dem datenschutzrechtlichen Aspekt sehr bedenklich gewonnene Informationen.
Dr. Ronald Hofmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Regensburg – www.kanzlei-hhs.de
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