Das Jobcenter Schwandorf setzt offenbar vermehrt Ordnungswidrigkeitsverfahren zur „Bestrafung“ von Leistungsempfängern ein. Insoweit sollen angebliche Pflichtverletzungen (z.B. die verspätete Meldung von Einkommen) sanktioniert werden. Es drohen dabei Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe.
Auffällig dabei ist, dass derartige Verfahren offenbar bereits bei geringfügig verspäteten Mitteilungen eingeleitet werden.
Aus diesem Grund erscheint es angebracht, dass Jobcenter lieber einmal zu viel als einmal zu wenig und lieber zu früh als zu spät über mögliche Änderungen zu informieren.
Sollte ein solches Verfahren eingeleitet und eine entsprechende Anhörung zugestellt werden, empfiehlt es sich sehr genau über die dort zu machenden Angaben nachzudenken oder sich gegebenenfalls vorab beraten zu lassen.
Dr. Ronald Hofmann, LL.M (UCT)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht