Bisher ist immer noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob die Jobcenter bei der darlehensweisen Gewährung einer Mietkaution diese in der Folgezeit gegenüber den laufenden Leistungen des Hilfeempfängers aufrechnen dürfen. Zu dieser Frage hatte wir hier auf ein Urteil des Sozialgerichts Berlin hingewiesen, die dies abgelehnt hatten.
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