Jobcenter Regensburg: Rückzahlung und Aufrechnung von Kautionsdarlehen

Bisher ist immer noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob ein Jobcenter bei der darlehensweisen Gewährung einer Mietkaution diese in der Folgezeit gegenüber laufenden Leistungen des Hilfeempfängers aufrechnen dürfen. Zu dieser Frage hatte wir in der Vergangenheit bereits  auf ein Urteil des Sozialgerichts Berlin hingewiesen, welche diese Praxis der Jobcenter für unzulässig erklärte (hier).

Dennoch verfährt das Jobcenter Regensburg nach wie vor nach dem gleichen Muster und trotz der Tatsache, dass diese Frage mittlerweile durch verschiedene Landessozialgerichte sehr kritisch gesehen wird und dieses Frage bereits in zwei Verfahren beim Bundessozialgericht relevant war bzw. ist, ohne dass diesbezüglich bisher eine abschließende Entscheidung getroffen wurde.

In einem der durch unsere Kanzlei geführten Verfahren beim Sozialgericht Regensburg fragte nunmehr das Sozialgericht an, ob wir die Klage unserer Mandanten nicht zurückziehen wollen, da die gegen das (abweisende) Urteil des Landessozialgerichts Baden- Württemberg eingelegte Revision mittlerweile zurückgenommen wurde und das Urteil des Landessozialgerichtes rechtskräftig sei. Das Sozialgericht Regensburg hat bei diesem Hinweis aber nicht berücksichtigt, dass die Revision nur deshalb zurückgenommen wurde, weil der dortige Kläger zwischenzeitlich verstorben war und das das Bundessozialgericht in der dann nur noch zu treffenden Kostenentscheidung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen Praxis der Jobcenter geäußert hatte (BSG, 29.06.2015 – B 4 AS 11/14 R).

Da über das weitere zu diese Frage beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren (B 4 AS 14/15 R) ebenfalls der 4. Senat zu entscheiden hat, kann  man wohl erwarten, dass dieser Vorgehensweise der Jobcenter zukünftig ein Riegel vorgeschoben wird.

Die Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan beraten und vertreten Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Eine besondere Kompetenz der Kanzlei liegt dabei in der Bearbeitung von Fällen mit internationalem Bezug, z.B. mit Berührungspunkten zu Russland oder Südafrika. Die Kommunikation mit den Anwälten kann in Deutsch, Russisch und Englisch erfolgen. Daneben kommen die Rechtsanwälte auch ihrer sozialen Verantwortung nach, insbesondere durch die Übernahme von sozialrechtlichen Mandaten im Grundsicherungsrecht, die Tätigkeit als Verfahrensbeistand in familienrechtlichen Verfahren oder die Vertretung von Personen als Pflichtverteidiger im Strafverfahren.

Dr. Ronald Hofmann, LL.M. (UCT), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Regensburg – Nürnberg – Schmidmühlen – Kapstadt

www.kanzlei-hhs.de

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