Categories: Allgemein

Urlaubsabgeltung ist kein anrechenbares Einkommen, sondern eine zweckbestimmte Einnahme!

Gerade im Niedriglohnsektor führt der Verlust des Arbeitsplatzes oft direkt zum Jobcenter, da das normale Arbeitslosengeld oft nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Erreicht man in einem arbeitsrechtlichen Verfahren eine Abfindung oder eine Lohnnachzahlung hat der Betroffene aufgrund der Anrechnung meist wenig oder gar nichts davon. Das Sozialgericht Düsseldorf (Urteil vom 18.10.2012 – S 10 AS 87/09) hat dies jetzt im Fall der Urlaubsabgeltung mit der Begründung abgelehnt, dass diese Zahlung nicht für die  allgemeinen Existenzssicherung, sondern ausschließlich als Schadensersatz für entgangene „Urlaubsfreuden“ anzusehen ist.

kanzleiadmin

Share
Published by
kanzleiadmin

Recent Posts

Sozialrecht Regensburg: Ablehnung von Wohngeld wegen Bezug von SGB II

Obwohl die Rechtslage in dieser Frage eigentlich ziemlich klar ist, lehnt die Stadt Regensburg Anträge…

7 Jahren ago

Sorzialrecht Regensburg: Anrechung von Opferentschädigung bei Betreuung?

In der täglichen Praxis wird man immer wieder mit Rechtsfragen konfrontiert, welche sich auch nach…

7 Jahren ago

Arbeitsrecht Regensburg: Rufbereitschaft zu Hause kann als Arbeitszeit gelten

In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Zeiten der Rufbereitschaft als…

7 Jahren ago

Keine Sozialhilfe aus Deutschland bei mehr als 4-wöchigen Aufenthalt in Südafrika

Das Sozialgericht Heilbronn hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass bei einem länger als 4…

7 Jahren ago

Arbeitsrecht Regensburg: Neue Entgelte in der Zeitarbeit

Ab 01.04.2018 tritt eine turnusmäßige Erhöhung der tariflichen Entgelte in der Zeitarbeit ein. Ab diesem…

7 Jahren ago

Russische Rente und Rückforderung vom Jobcenter

In der Praxis taucht in letzter Zeit vermehrt das Problem auf, dass Jobcenter den Bezug…

7 Jahren ago