Die “Streitwerkommision” unter Leitung der Präsidenten der Landesarbeitsgerichte hat im August 2013 einen neuen Streitwertkatalog erstellt, wodurch eine Vereinheitlich der durch die Arbeitsgerichte angenommenen Gegenstandswerte erreicht werden soll:
Streitwertkatalog-Arbeitsgericht
Zwischenzeitlich ist auch schon eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 21.06.2013, Az.: 7 Ta 41/13), wobei dieses festellt, dass dieser zwar nicht bindend ist, aber im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung beachtet werden sollte.
Dr. Ronald Hofmann