Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit verbindlich?

Die „Streitwerkommision“ unter Leitung der Präsidenten der Landesarbeitsgerichte hat im August 2013 einen neuen Streitwertkatalog erstellt, wodurch eine Vereinheitlich der durch die Arbeitsgerichte angenommenen Gegenstandswerte erreicht werden soll:

Streitwertkatalog-Arbeitsrecht

Zwischenzeitlich ist auch schon eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 21.06.2013, Az.: 7 Ta 41/13), wobei dieses festellt, dass dieser zwar nicht bindend ist, aber im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung beachtet werden sollte.

Dr. Ronald Hofmann

www.kanzlei-hhs.de

Posted in: Arbeitsrecht

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